FAQ Berufliche Bildung

Ich habe am 1. Juni noch keinen Ausbildungs-Vertrag. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich auch bei uns zum 1. Juni bewerben, wenn Sie aktuell noch keinen Ausbildungsvertrag haben. Sie müssen dann spätestens zum 1. August, wenn die Förderung beginnt, einen Vertrag einreichen.

 

Ich beginne ab September eine Ausbildung als Erziehr*in. Kann ich mich bewerben?

Ja, Sie können sich gern bei uns für das Stipendium bewerben.

 

Ich habe schon ein abgeschlossenes Studium. Kann ich dann trotzdem gefördert werden?

Ja, Sie können sich trotzdem gern bei uns für das Stipendium bewerben.

 

Ich habe meine Ausbildung bereits begonnen und befinde mich schon am Ende meines ersten Ausbildungsjahres. Kann ich mich dann trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich gern bei uns bewerben. Sie müssen sich evtl. Förderbeginn noch mindestens ein Jahr Ausbildung vor sich haben.